Zurück ins Berufsleben? Der Return to work-Koordinator hilft Ihnen dabei!


Sie sind aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls eine Zeit lang arbeitsunfähig? Sie können sich den Schritt zurück ins Berufsleben aber bald vorstellen? Ein Return to work-Koordinator der Krankenkasse kann Ihnen bei dem Wiedereinstieg in die Arbeitswelt helfen.


Was ist das Projekt „Rückkehr zur Arbeit“?

Dabei handelt es sich um ein Projekt, bei dem ein Return to work-Koordinator der Krankenkasse den arbeitsunfähigen Personen auf freiwilliger Basis eine Begleitung anbietet, um ihnen auf dem Weg zurück ins Berufsleben zu helfen. Der Return to work-Koordinator prüft gemeinsam mit Ihnen, was in Ihrem Fall möglich ist: eine schrittweise Rückkehr in den alten Beruf, eine angepasste Arbeit, ein neuer Arbeitsplatz, eine Aus- oder Weiterbildung usw.

 

Was ist ein Return to work-Koordinator?

Anfang 2022 haben landesweit die Krankenkassen verschiedene Koordinatoren eingestellt, die arbeits-

unfähigen Personen bei ihrem Wiedereinstieg ins Berufsleben helfen sollen. Nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der arbeitsunfähigen Person, und vorausgesetzt deren Gesundheitszustand lässt eine Rückkehr ins Berufsleben zu, arbeitet der Return to work-Koordinator einen Plan aus. Er prüft, ob Sie an Ihren vorherigen Arbeitsplatz mit gewissen Anpassungen zurückkehren können. Wenn dies nicht möglich ist, wird gemeinsam nach Alternativen gesucht.

 

Wer kann die Hilfe beanspruchen?

Die Hilfe des Return to work-Koordinators können alle Arbeitnehmer und Arbeitssuchende aber auch Selbstständige und ihre mitarbeitenden Partner in Anspruch nehmen. Die einzigen Voraussetzungen sind, dass Sie weiterhin vom Vertrauensarzt als arbeitsunfähig anerkannt sind und dass Ihr Gesundheitszustand Ihnen die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt dennoch erlaubt.

 

Ist eine Rückkehr auch ohne einen Koordinator möglich?

Auf jeden Fall. Wenn Sie Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz selbst organisieren möchten, können Sie das ohne Kontakt zum Return to work-Koordinator tun. Dieser steht bei Bedarf jedoch zu Ihrer Verfügung.

 

Start und Verlauf

Das Projekt kann entweder auf Initiative des Vertrauensarztes oder auf eigene Initiative eingeleitet werden.

 

Auf Initiative des Vertrauensarztes

Jede arbeitsunfähige Person erhält nach 10 Wo­chen Arbeitsunfähigkeit von der Krankenkasse einen medizinischen Fragebogen, der innerhalb von 2 Wochen ausgefüllt zurückgesandt werden muss. Auf dieser Basis nimmt der Vertrauensarzt ab dem 4. Monat der Arbeitsunfähigkeit eine Einschätzung der Situation vor. Dies geschieht auf Grundlage der medizinischen Akte und des Fragebogens.

  • Wenn Sie nach Einschätzung des Ver­trauensarztes wieder arbeiten können, nimmt der Koordinator innerhalb eines Monats Kontakt zu Ihnen auf und vereinbart ein­en ersten Termin, um zu klären, worin seine Aufgabe besteht und wie die ersten Schritte aussehen werden – dies geschieht nur mit Ihrem Einverständnis.
  • Wenn Sie nach Einschätzung des Ver­trauensarztes noch nicht arbeiten können, wird das Projekt „Rückkehr zur Arbeit“ nicht eingeleitet. In diesem Fall ist es auch nicht möglich, einen Termin mit dem Koordinator zu vereinbaren. Bei der nächsten Einschät-zung entscheidet der Vertrauensarzt erneut.

 

Auf eigene Initiative

Wenn Sie das Projekt aus eigenem Wunsch starten, sollten Sie einen ersten Termin vereinbaren (siehe Kontaktmöglichkeiten). Möglicherweise werden Sie gebeten, einen Fragebogen auszufüllen und diesen innerhalb von 2 Wochen zurückzusen­den. Innerhalb eines Monats wird der Koordinator einen ersten Termin mit Ihnen vereinbaren, um seine Rolle und die ersten Schritte für Ihren Wie­dereinstieg in den Beruf zu besprechen.

  • Wenn Sie sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, wird der Koordinator bei der Wie­dereingliederung helfen. Dies geschieht in Absprache mit dem Arbeitsarzt oder dem Ge­fahrenverhütungsberater, jedoch immer nur mit Ihrer Zustimmung. Der Arzt wird den Arbeitge­ber informieren, woraufhin eine Untersuchung und Bewertung hinsichtlich der Wiederein­gliederung durch den Vertrauensarzt folgt. Dabei werden alle wichtigen Informationen gesammelt, damit dieser bestimmen kann, welche Arbeitsbedingungen und Anpassungen angemessen sind.
  • Wenn Sie keine Arbeit haben oder eine Rück­kehr dorthin nicht gewünscht ist, prüft der Return to work-Koordinator andere Möglich­keiten.

 

In beiden Fällen holt der Koordinator stets die Genehmigung des Vertrauensarztes der Krankenkasse ein. Vor einer Wiederaufnahme der Arbeit ist immer dessen ärztliche Zustimmung erforderlich.

 

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Kontaktmöglichkeiten

Sie erreichen den Return to work-Koordinator wie folgt:

 

Tel.: 02 422 44 92
Hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter,
damit der Return to work-Koordinator Sie kontaktieren kann.

 

Website: www.freie.be
Über das Kontaktformular auf der Website > Meine Situation > Berufliche Situation > Arbeitsunfähigkeit > Projekt: Rückkehr zur Arbeit.

 

Wenn Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen möchten, helfen wir Ihnen gerne dabei. Aber in erster Linie sollten Sie auf sich und Ihre Gesundheit achten!