Zeit der Grippeschutzimpfung


Die Grippe, auch Influenza (italienisch „Einfluss“), ist eine fieberhafte Infektionskrankheit, die durch Viren ausgelöst wird. Jährlich, meist zum Jahresende, lösen diese Viren leichte bis hartnäckige Grippewellen aus. Gehören Sie zu einer Risikogruppe, dann lassen Sie sich impfen!


Die Grippezeit hat wieder begonnen: Vor allem in diesem Jahr geht man von einer besonders hohen Infektionsrate der Grippe aus, da während der letzten Jahre aufgrund der Corona-Pandemie viele Hygienevorkehrungen getroffen wurden, wie bspw. Verringerung der Kontakte oder die Maskenpflicht, die mittlerweile nur noch wenige Bereiche betrifft. Infolgedessen gab es weniger Grippeansteckungen.

 

Das wirksamste und sicherste Mittel der Vorbeugung ist die Influenza-Schutzimpfung, mit der Sie sich und andere Personen schützen können. Jährlich muss eine Wiederholung dieser Schutzimpfung erfolgen, da Veränderungen des Virus stattfinden.

Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung:

Für folgende Personen, die der Kategorie A, B oder C angehören, sieht die gesetzliche Krankenversicherung

eine Erstattung von 40 % der Kosten für Grippeimpfstoffe vor.

 

Kategorie A

Gruppe 1: Personen mit einem Risiko für Komplikationen
1.1.
Schwangere

1.2. Alle Personen (ab einem Alter von 6 Monaten), die an einer (stabilen) chronischen Erkrankung des Herzens (außer Bluthochdruck), der Nieren, der Leber, der Lunge (einschließlich schwerem Asthma) oder des Stoffwechsels, an Diabetes, Übergewicht (BMI über 35), einer neuromuskulären Erkrankung, einer (natürlichen oder induzierten) Immunstörung oder an Hämoglobinopathie leiden

1.3. Personen ab 65 Jahre

1.4. Personen, die in einer Einrichtung untergebracht sind

1.5. Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren, die eine Therapie mit Acetylsalicylsäure (entzündungshemmendes oder fiebersenkendes Schmerzmittel) erhalten

1.6. Personen, die mit einem Kind unter 6 Monaten in einem Haushalt leben

 

Gruppe 2: Mitarbeiter des Gesundheitswesens

 

Gruppe 3: Personen, die im selben Haushalt leben mit
3.1.
Personen der Gruppe 1
3.2. Kindern unter 6 Monaten

Kategorie B

Alle Personen von 50 bis 64 Jahren, auch wenn diese nicht an einer in 1.2. gelisteten Erkrankung leiden.

Kategorie C

Gewerbliche Geflügel- und/oder Schweinezüchter sowie ihre im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen und Personen, die aufgrund ihres Berufs täglich mit lebendem Geflügel oder lebenden Schweinen in Kontakt kommen.

 

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Zusätzliche Dienste

Allen anderen Mitgliedern, welche nicht zu den Risikogruppen gehören und die somit keine Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, erstatten wir im Rahmen der Zusätzlichen Dienste die Impfkosten (vorausgesetzt, die jährlich erstattbare Summe wurde nicht bereits für andere Impfstoffe aufgebraucht).

 

Unsere Zusätzlichen Dienste sehen für Mitglieder ungeachtet des Alters eine Erstattung von anerkannten Impfstoffen vor. Diese beträgt bis zu 30,00 € pro Jahr.

 

 

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Die routinemäßige Grippeschutzimpfung von gesunden Erwachsenen im Alter von
18 bis 65 Jahren, welche nicht zu den oben genannten Personengruppen gehören, wird seitens des Hohen Gesundheitsrates nicht empfohlen.

 

Durch einfache Hygieneregeln kann man einer typischen Herbstinfektion aus dem Weg gehen:

  • regelmäßiges Lüften der Aufenthaltsräume
  • gründliches und regelmäßiges Händewaschen
  • Niesen oder Husten in die Armbeuge, in ein Taschentuch und bei anwesenden Personen dabei wegdrehen
  • Vermeidung von Menschenmengen und Händeschütteln bei Grippewellen
  • Vermeidung der Handberührung von Mund, Nase oder Augen
  • Wahrung der Haushaltshygiene