Was ist die Maximale Gesundheitsrechnung?


Die Maximale Gesundheitsrechnung ist ein System, das Sie vor zu hohen Kosten im Bereich der Gesundheitspflege schützt. Die Kosten Ihrer Gesundheitsversorgung, die zu Ihren Lasten bleiben, sind auf einen Höchstbetrag pro Jahr begrenzt.


Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet einen Großteil der medizinischen Kosten – für ambulante Behandlungen sind es etwa 75 % des Honorars, allerdings gibt es viele Abweichungen. Die Differenz zwischen dem tariflichen Honorar einer Pflegeleistung und dem erstattbaren Betrag wird als Eigenanteil bezeichnet. Der Eigenanteil bleibt zu Lasten des Patienten, zusätzlich allerdings auch eventuelle Honorarzuschläge, die von manchen Ärzten berechnet werden.

 

Die Krankenkasse erfasst alle von Ihnen gezahlten Eigenanteile, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung während eines Kalenderjahres anfallen. Wenn im Laufe eines Jahres die Summe Ihrer Eigenanteile eine bestimmte Grenze erreicht, so zahlen wir Ihnen ab dann nicht nur die normale Erstattung, sondern auch die vorgesehenen Eigenanteile.

Wie und wann erhalten Sie die Erstattung beim Erreichen der Maximalen Gesundheitsrechnung?

Ambulante Behandlungen: Wenn die Summe Ihrer Eigenanteile im laufenden Jahr die vorgesehene Obergrenze überschreitet, werden wir Ihnen im darauffolgenden Monat die künftigen Eigenanteile automatisch erstatten. Sie brauchen dies nicht zu beantragen.

 

Medikamente: Sobald der Höchstbetrag erreicht ist, müssen Sie für magistrale Zubereitungen und erstattbare Medikamente keinen Eigenanteil mehr zahlen.

 

Stationäre Behandlungen: Dasselbe gilt für die Eigenanteile, die im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes vorgesehen sind. Das Krankenhaus wird die Zahlung der Eigenanteile direkt bei uns beantragen. Zu Ihren Lasten bleiben allerdings eventuelle Zuschläge, so bspw. die Zimmer- und Honorarzuschläge bei Aufenthalt im Einzelzimmer. Diese werden nicht durch das System der Maximalen Gesundheitsrechnung übernommen.

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Für Zimmer- und Honorarzuschläge, die während eines Krankenhausaufenthaltes im Einzelzimmer berechnet werden, können Sie sich zusätzlich durch die Krankenhausversicherung Hospitalia Plus absichern lassen.

Welche Arten der Maximalen Gesundheitsrechnung gibt es?

Maximale Gesundheitsrechnung auf Basis des Einkommens

Diese Art der Maximalen Gesundheitsrechnung gilt für jede in Belgien krankenversicherte Person. Es werden die steuerpflichtigen Nettoeinkünfte des Haushaltes berücksichtigt:

 

Jährliches steuerbares Nettoeinkommen
pro Haushalt
Grenzbetrag der Eigenanteile
pro Haushalt
bis 11.120 € 250 €
von 11.120,01 € bis 19.894,05 € 506,79 €
von 19.894,06 € bis 30.583,38 € 732,03 €
von 30.583,39 € bis 41.272,75 € 1.126,20 €
von 41.272,76 € bis 50.289,65 € 1.576,68 €
über 50.289,66 € 2.027,16 €

Im Jahr 2022 werden die Einkünfte des Haushaltes aus dem Jahr 2019 berücksichtigt.

Maximale Gesundheitsrechnung auf Basis eines besonderen Sozialstatuts

Sobald die gezahlten Eigenanteile in einem Kalenderjahr den Gesamtbetrag von 250 € überschreiten, werden alle weiteren Eigenanteile kurzfristig erstattet. Dies gilt für:

  • Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif der Krankenkasse;
  • Kinder, die erhöhte Familienzulagen erhalten;
  • Personen mit einer Beeinträchtigung, die eine Integrationszulage erhalten, unter Berücksichtigung eines Freibetrages für das Einkommen des Partners;
  • Personen mit Anrecht auf eine Behindertenzulage.

Maximale Gesundheitsrechnung für Kinder unter 19 Jahren

Für Kinder unter 19 Jahren gilt eine besondere Regelung: Die Summe der Eigenanteile der individuellen Pflege des Kindes darf 506,79 € pro Jahr nicht überschreiten, dies gilt unabhängig vom Einkommen des Haushaltes.

Für ein Kind mit Behinderung liegt der Grenzbetrag sogar bei 250 € (siehe Maximale Gesundheitsrechnung auf Basis eines besonderen Sozialstatuts).

Maximale Gesundheitsrechnung für chronisch Kranke

Für Personen mit einem chronischen Leiden wird der jeweilige Grenzbetrag der Eigenanteile um 112,62 € reduziert (was eine frühere Erstattung der Eigenanteile bedeutet), wenn:

  • die Person mit chronischem Leiden in den beiden vorhergehenden Jahren mindestens den Grenzbetrag von 250 € erreicht hat;
  • die Person das Statut der Krankenkasse „Person mit einem chronischen Leiden“ erhalten hat.

Wie ermitteln wir die Höchstgrenze?

Damit der richtige Grenzbetrag ermittelt wird, überprüfen wir folgende Faktoren:

  • die Zusammensetzung Ihres Haushaltes zum 1. Januar des betreffenden Jahres (alle Personen, die an derselben Adresse wohnen, bilden für die Berechnung der Maximalen Gesundheitsrechnung einen Haushalt);
  • Ihr steuerpflichtiges Nettoeinkommen sowie das Ihres Haushaltes für das betreffende Referenzjahr (für die Ausgaben des Jahres 2022 gilt das Referenzjahr 2019);
  • das Vorhandensein eines besonderen sozialen Statuts innerhalb des Haushaltes;
  • wiederkehrende Ausgaben für Ihre Gesundheitsversorgung;
  • Gewährung des Status einer Person, die an einer chronischen Erkrankung leidet.

Die Krankenkasse gewährt Ihnen diesen Status automatisch für 2 Jahre und kann ihn jährlich verlängern, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ihre Gesamtausgaben für die Gesundheitspflege belaufen sich auf mindestens 325,35 € pro Quartal (indexiert für das Jahr 2019) und dies während 8 aufeinanderfolgenden Quartalen, wobei die 8 Quartale 2 Kalenderjahre darstellen. Die Ausgaben für die Gesundheitspflege umfassen sowohl den von der Krankenkasse übernommenen Teil als auch Ihren Eigenanteil;
  • oder Sie erhalten seitens der Krankenkasse bereits den Pauschalbetrag für chronisch Kranke.

Die Krankenkasse gewährt Ihnen den Status für einen längeren Zeitraum (5 Jahre), wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ihre Gesamtausgaben für die Gesundheitspflege belaufen sich auf mindestens 325,35 € pro Quartal (indexiert für das Jahr 2019) und dies in 8 aufeinanderfolgenden Quartalen, wobei die 8 Quartale 2 Kalenderjahre darstellen. Die Ausgaben für die Gesundheitspflege umfassen sowohl den von der Krankenkasse übernommenen Teil als auch Ihren Eigenanteil;
  • und Sie leiden an einer seltenen Krankheit.

Welche Eigenanteile werden berücksichtigt?

  • Leistungen von Ärzten, Kinesitherapeuten, für häusliche Krankenpflege usw.;
  • technische Leistungen (Labor, Röntgen, chirurgische Eingriffe usw.);
  • Geburten;
  • Lieferung von Prothesen und Lieferzuschläge von Implantaten;
  • Medikamente der Kategorien A, B, C, Fa und Fb;
  • Pflege für berufliche Rehabilitation;
  • Eigenanteile für bestimmte Arzneimittel der Kategorie D:
    • Schmerzmittel (Paracetamol mit oder ohne Kodein) für Patienten mit chronischen Schmerzen;
    • aktives Verbandsmaterial für Patienten mit chronischen Wunden;
  • Eigenanteile für die Tagespflege in einem allgemeinen Krankenhaus (ohne Zeitbegrenzung);
  • Eigenanteile für die Tagespflege in einer psychiatrischen Anstalt (bis zum 365. Tag);
  • Tagespauschale für Arzneimittel bei Krankenhausaufenthalt sowie bei Aufenthalt in einer psychiatrischen Anstalt;
  • alle Kosten für die Nahrungsaufnahme per Sonde (Astronautennahrung) bei Jugendlichen, die noch keine 19 Jahre alt sind;
  • Pauschale für Notdienst;
  • magistrale Zubereitungen für Personen, die nicht im Krankenhaus stationär aufgenommen sind;
  • Arzneimittelpauschale in Höhe von 1,20 € für Personen, die sich in einem psychiatrischen Pflegehaus befinden;
  • Grippeimpfung;
  • medizinischer Sauerstoff und Radio-Isotope.
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Nicht berücksichtigt werden:

  • Honorarzuschläge;
  • Aufenthaltskosten im Alten- oder Pflegeheim;
  • Kosten für nicht erstattbare Medikamente sowie Eigenanteile für Medikamente der Kategorien Cx, Cs, D;
  • Eigenanteile für die Tagespflege ab dem 366. Tag in einer psychiatrischen Anstalt;
  • Leistungen aus dem Ausland.