Höheres Risiko der Arbeitsunterbrechung bei Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen


Zu Kindern mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen liegen in Belgien nur wenige verlässliche Zahlen vor, somit auch nicht über die Auswirkungen, die diese Situation auf das Leben der Eltern hat. In einer Studie hat der Landesbund der Freien Krankenkassen eine Kartografie der Situation erstellt. Dabei wird der Zusammenhang zwischen der Tatsache, mit einem Kind mit besonderen Bedürfnissen zu leben, und der Arbeitsunfähigkeit der Eltern verdeutlicht.


Ein Kind mit besonderen Bedürfnissen ist ein Kind, das an einer chronischen körperlichen Krankheit, an Entwicklungsstörungen, an Verhaltensstörungen oder an emotionalen Störungen leidet. Aus einer Studie des Landesbundes geht hervor, dass ungefähr jedes 15. Kind in Belgien besondere gesundheitliche Bedürfnisse hat – dabei sind Jungen häufiger betroffen als Mädchen. In jeder 10. Familie gibt es mindestens 1 Kind mit besonderen Bedürfnissen.

Arbeitsunfähigkeit bei den Eltern immer häufiger

Kurzfristige Arbeitsunfähigkeit:

  • Arbeitsunfähigkeitsquote von Eltern, die kein Kind mit besonderen Bedürfnissen haben: 8,6 %
  • Arbeitsunfähigkeitsquote von Eltern, die 1 Kind mit besonderen Bedürfnissen haben: 11 %
  • Arbeitsunfähigkeitsquote von Eltern, die 2 Kinder mit besonderen Bedürfnissen haben: 12,9 %

Langfristige Arbeitsunfähigkeit (länger als 1 Jahr) – Invalidität:

  • Invaliditätsquote von Eltern, die kein Kind mit besonderen Bedürfnissen haben: 6,1 %
  • Invaliditätsquote von Eltern, die 1 Kind mit besonderen Bedürfnissen haben: 9,3 %
  • Invaliditätsquote von Eltern, die 2 Kinder mit besonderen Bedürfnissen haben: 13,5 %

Alle bestehenden Hilfen seitens der offiziellen Stellen schützen die Eltern nicht vor den Auswirkungen auf ihre eigene Gesundheit und ihre Arbeitssituation – auch wenn es hierfür finanzielle Unterstützungen gibt. Deshalb fordert der Landesbund eine Reihe von Maßnahmen.

 

Die vollständige Analyse (in französischer und niederländischer Sprache) können Sie hier einsehen.