Erstattung von mechatronischen Knieprothesen (MCK)


Das mechatronische Knie ist ein Hightech-Knie, das die Kniebewegungen unterstützt. Das geschieht durch ein integriertes Fluidsystem sowie durch einen Mikroprozessor und Sensoren. Die Erstattung der Krankenkasse wurde nun angepasst.


Erstattung

Mechatronische Knieprothesen sind mit sehr hohen Kosten verbunden. Seit dem 1. Februar 2021 werden sie vollständig durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet.

logo

Das gilt nur:

  • wenn die Knieprothese über einen konventionierten Prothesisten bezogen wurde. Ansonsten fällt die Rückerstattung geringer aus.
  • wenn die mechatronische Knieprothese in der Liste der anerkannten Knieprothesen aufgenommen ist.
  • wenn der Vertrauensarzt vor Lieferung der Prothese seine Genehmigung erteilt hat.

Die Erstattung wird für zwei Arten von mechatronischen Knieprothesen gewährt:

  • Typ I: die Stabilität steht im Vordergrund (für Gruppe 3, 4 oder 5, siehe „Wer hat Anrecht?)
  • Typ II: die Aktivität steht im Vordergrund (nur für Gruppe 4 oder 5)

Die Erneuerungsfrist liegt je nach Prothese und Gruppe zwischen 6 und 8 Jahren. Eine vorzeitige Erneuerung ist nicht möglich.

Wer hat Anrecht?

Einschlusskriterien

Der Betroffene muss:

  • die Kriterien der Gruppe 3, 4 oder 5 erfüllen. Die Gruppe wird basierend auf der verbleibenden Gehfunktion festgelegt:

Gruppe

Grad der Gehfunktion

1

Der Patient hat nicht die Perspektive, die Gehfunktion wieder zurückzuerlangen

2

Die Gehfunktion des Patienten ist stark eingeschränkt und er benötigt bei der (Fort)bewegung Hilfe durch Dritte

3

Die Gehfunktion des Patienten ist eingeschränkt, er benutzt Hilfsmittel, kann sich ohne Hilfe Dritter (fort)bewegen und nimmt an sozialen Aktivitäten im Freien teil

4

Aktiver Patient, benötigt beim Gehen mit der Prothese keine Gehhilfe.

5

Sehr aktiver Patient, er muss mit der Prothese einen Gehtest ohne jegliche Hilfe bestehen. 

 

  • sich einer der folgenden Amputationen unterzogen haben:
  1. Exartikulation des Knies
  2. Amputation des Oberschenkels
  3. Exartikulation der Hüfte
  4. Hemipelvektomie
  5. Beidseitige Amputation mit Verlust von einem oder zwei Kniegelenken
  6. Dysmelie (Stumpf entspricht dem einer Knieexartikulation, einer Oberschenkelamputation, einem Hüftstumpf oder einer Hemipelvektomie).

Ausschlusskriterien

Ausgeschlossen von der Erstattung sind:

  • Personen unter 18 Jahre
  • Personen, deren Prothesen-Schaft schlecht angepasst ist
  • Peronen mit großen Einschränkungen aufgrund von kardio-pulmonalen Erkrankungen (NYHA-Klasse 3 und 4)
  • Personen mit Koordinationsproblemen
  • Personen, deren kognitive Funktionen nicht ausreichen, um das mechatronische Kniegelenk zu steuern
  • Personen, die nicht ausreichend motiviert sind oder sich nicht an die Behandlung halten
  • Personen deren Stumpfbeugung und/oder Abduktionskontraktur eine funktionelle Ausrichtung nicht mehr zulassen
  • Personen, deren Körpergewicht das maximal zulässige Gewicht für das mechatronische Kniegelenk überschreitet
  • Personen, bei denen die Länge zwischen Stumpf und Boden für den Einbau eines mechatronischen Kniegelenks zu gering ist.
  • Personen, die sich häufig in Umgebungen aufhalten, die mit der Verwendung eines mechatronischen Knies nicht kompatibel sind

Weitere Kriterien

Ein- oder Ausschlusskriterium ist auch der Mehrwert der mechatronischen Knieprothese für die betroffene Person. Dieser Mehrwert muss durch eine bestimmte Kombination von Einzeltests sowie durch Auswertungsunterlagen nachgewiesen werden.

Wer darf eine mechatronische Knieprothese verschreiben?

Das mechatronische Knie und die Tests werden nur dann erstattet, wenn sie von einem Facharzt verordnet wurden. Dieser muss eine Zulassung verfügen in:

  • Physischer Medizin und Rehabilitation
  • Physischer Medizin und Rehabilitation mit Anerkennung in der funktionellen und professionellen Rehabilitation von Beeinträchtigten
  • Orthopädischer Chirurgie, Physischer Medizin und Rehabilitation mit Anerkennung in der funktionellen und professionellen Rehabilitation von Beeinträchtigten
  • Orthopädischer Chirurgie, Physischer Medizin und Rehabilitation

Der Facharzt muss einem Rehabilitationszentrum für lokomotorische und neurologische Rehabilitation angeschlossen sein. Das Rehabilitationszentrum muss zudem über Fachkenntnisse in der Behandlung und Rehabilitation von Personen mit einer Amputation oberhalb des Fußes verfügen.