Behandlungsautonomie durch Patientenverfügung


Was passiert eigentlich, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, eigenständig über Ihre medizinische Versorgung zu bestimmen? In diesem Fall ist es von Vorteil, wenn Sie eine Patientenverfügung hinterlegt haben, in der Sie Ihre Wünsche festgehalten und eine Vertrauensperson bestimmt haben, die in einer Notlage für Sie entscheidet.


Patientenrecht

Laut belgischem Gesetz hat jeder Patient das Recht, eigenständig über seine Behandlung zu entscheiden. D.h. vor Beginn einer Behandlung muss der Pflegeleistende den Patienten über die bevorstehenden Maßnahmen informieren und sein Einverständnis einholen.

 

Der Patient muss über Art und Ziel der Behandlung, Dringlichkeit, Dauer und Häufigkeit, Nebenwirkungen und Risiken, notwendige Nachfolgebehandlungen und mögliche Alternativen sowie über die finanziellen Auswirkungen der Pflegeleistungen informiert werden. Anhand dieser Informationen kann der Patient der Behandlung zustimmen oder die Therapie verweigern.

Entscheidung in einer Notlage

Manche Patienten sind aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage, über ihre Behandlung zu entscheiden. Wer sicher sein möchte, dass in einem solchen Fall seine Wünsche respektiert werden, kann schon im Vorfeld eine Patientenverfügung hinterlegen.

 

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Patientenverfügung

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine schriftliche Erklärung, in der die Person die erlaubten Behandlungen, die Behandlungsgrenzen sowie ihre persönlichen Wünsche hinsichtlich des Sterbens festhält.

 

Zudem kann eine Vertrauensperson ernannt werden, die auf die Einhaltung des in der Patientenverfügung angegebenen Willens achtet. Das Original der Verfügung sollten Sie zu Hause aufbewahren, sodass es im Notfall auffindbar ist. Außerdem sollten Sie dem Hausarzt sowie der Vertrauensperson eine Kopie aushändigen.

 

Denken Sie frühzeitig an Ihre Patientenverfügung!

Wenn Sie möchten, dass Ihre Wünsche auch in einer medizinischen Notlage respektiert werden, dann füllen Sie die Patientenverfügung frühzeitig aus. Oft wird erst im hohen Alter an solche Maßnahmen gedacht, aber eine schwere Krankheit oder ein Unfall kann jeden Menschen treffen – unabhängig vom Alter.

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und Ihrer Vertrauensperson darüber, wie Sie sich Ihre letzte Hilfe in einer Notsituation vorstellen, sodass auch dann noch nach Ihrem Willen gehandelt werden kann.

 

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