Antigen-Schnelltest


Einfach und schnell: Der Antigen-Schnelltest muss nicht in einem Labor analysiert werden und liefert somit ein schnelles Ergebnis. In zwei Situationen wird der Test erstattet.


PCR-Tests bleiben die Referenz für den Nachweis des Covid-19-Virus, da sie die höchste Zuverlässigkeit aufweisen. Allerdings hat sich ein anderer Test, der Antigen-Schnelltest, stark verbessert. In manchen Situationen ist er zuverlässig genug, um den Virus schnell zu erkennen und seine Ausbreitung einzuschränken.

 

Schnelltests bieten vor allem in 2 Situationen einen Vorteil. In diesen Situationen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auch die Erstattung:

Situation 1: Sie leiden maximal seit 5 Tagen an Symptomen

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass ein Antigen-Schnelltest bei Symptomen fast so zuverlässig ist wie ein PCR-Test, wenn er innerhalb der ersten 5 Tage nach Auftreten der Symptome durchgeführt wird. So kann eine infizierte Person schnell isoliert und die Ausbreitung des Virus eingedämmt werden.

 

Situation 2: Sie hatten einen „Kontakt mit geringem Risiko“ zu einer Person Ihrer Gruppe/Gemeinschaft

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Definition eines Kontakts mit geringem Risiko

  • Sie hatten mehr als 15 Minuten Kontakt zu einem Covid-19-Patienten bei einem Abstand von 1,5m. Sie haben beide aber einen Mundschutz (Nase und Mund bedeckt) getragen.
  • Sie hatten weniger als 15 Minuten Kontakt zu einem Covid-19-Patienten bei einem Abstand von 1,5m.
  • Sie haben sich länger als 15 Minuten mit einem Covid-19-Patienten im selben Raum (geschlossene Umgebung) aufgehalten, aber einen Abstand von 1,5m eingehalten. Dazu gehören bspw. Personen, die im selben Raum arbeiten oder zusammen im Wartezimmer saßen.

Antigen-Schnelltests sind ein strategisches Mittel im Falle eines Infektionsausbruchs in wesentlichen nicht gefährdeten Gruppen (s. unten). Durch einen Schnelltest können schnell viele Infektionen festgestellt und die Ausbreitung des Virus begrenzt werden, ohne wesentliche Dienste schließen zu müssen. Auch das Kontakt-Tracing kann schnell starten.  Zu den wesentlichen nicht gefährdeten Gruppen gehören:

  • Lebenswichtige Dienste wie die Polizei, die Feuerwehr usw. (in diesem Fall gehören Dienste des Gesundheitswesens nicht dazu);
  • Essentielle Sektoren und Unternehmen;
  • Schulen und Einrichtungen für die Kinderbetreuung.

Wenn mindestens 2 infizierte Personen in einer solchen Gruppe nachgewiesen wurden, können alle Personen, die einen „risikoarmen Kontakt“ mit diesen infizierten Personen hatten, mit einem Antigen-Schnelltest getestet werden.

 

Für gefährdete Personengruppen (z. B. in Pflegeheimen, Krankenhäusern usw.) bleiben PCR-Tests jedoch aufgrund ihrer größeren Zuverlässigkeit der Standard.

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Für Situation 1 und 2 gilt: Wenn Ihr Antigen-Schnelltest negativ ist, müssen Sie dieses Ergebnis nicht mit einem PCR-Test bestätigen lassen. Die ausführlichen Richtlinien für die Antigen-Schnelltests finden Sie auf der Website von Sciensano. Diese Richtlinien können sich kurzfristig ändern.

Wo kann man einen Antigen-Schnelltest durchführen?

Haben Sie Symptome, so können Sie einen Test in bestimmten Testzentren oder bei Hausärzten oder Laboren durchführen lassen. Auch Schul- und Arbeitsmediziner können Antigen-Schnelltests durchführen.

 

Hatten Sie einen Kontakt mit geringem Risiko zu einer infizierten Person in Ihrer „Gemeinschaft“ (Schule, Arbeit usw.) kann der zuständige Arzt (bspw. Schul- oder Unternehmensarzt) den Test durchführen. Oder er verschreibt Ihnen den Test und teilt Ihnen den 16-stelligen Aktivierungskode mit. Auf dem Portal Meinegesundheit.be können Sie mit diesem Kode dann einen Termin beim Testzentrum Ihrer Wahl beantragen.

 

Auch das Kontakt-Tracing-Zentrum kann Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen den Aktivierungscode mitteilen.

Wie viel kostet ein Antigen-Schnelltest?

Der Test kostet 16,72 €. Befinden Sie sich in Situation 1 oder 2 ist der Test für Sie kostenlos. Wir übernehmen die Kosten, sobald der Arzt uns den Test in Rechnung stellt.  

Können Sie in anderen Situationen einen Antigen-Schnelltest durchführen?

Auch außerhalb der beiden Situationen kann ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. Das ist bspw. der Fall, wenn der Arbeitgeber oder private bzw. öffentliche Einrichtungen den Test zu präventiven Zwecken verlangen. In diesem Fall wird der Test aber nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Der Arzt darf Ihnen 16,72 € in Rechnung stellen.