Advance Care Planning: Neue Erstattung ab 1. November 2022 für Palliativpatienten


Advance Care Planning (ACP), auch vorausschauende Behandlungsplanung oder Vorausplanung der gesundheitlichen Versorgung genannt, ist ein Konzept, mithilfe dessen die Qualität der Palliativpflege und damit die Lebensqualität von Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, gewährleistet wird.


Bei dieser Planungsart geht es in erster Linie darum, die Wünsche des Patienten in Bezug auf die therapeutischen Entscheidungen zu respektieren, um so seine Zufriedenheit mit der erbrachten Pflege zu fördern und ihm mögliche Ängste zu nehmen.

 

Palliativpatienten können sich an ihren Hausarzt wenden, um mit diesem ihre Erwartungen und Wünsche in Bezug auf ihre zukünftige gesundheitliche Versorgung zu analysieren.

 

Ab dem 1. November 2022 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für diese Gespräche vollständig.

Was ist die Advance Care Planning?

Bei der Advance Care Planning geht es darum, dass ein Patient mit einer unheilbaren Krankheit seine zukünftige palliativmedizinische Versorgung im Voraus mit seinem Hausarzt und in Absprache mit anderen beteiligten Personen, wie pflegende Angehörige, Krankenpfleger, Physiotherapeuten oder andere Ärzte, planen kann.

 

Im Rahmen dieser Planung analysiert der Arzt die Erwartungen und Wünsche des Patienten in Bezug auf dessen zukünftige gesundheitliche Versorgung.

 

Ziel der Gespräche ist es in erster Linie, die Wünsche hinsichtlich der Wahl der Pflege zu respektieren, damit besser auf die Bedürfnisse des Patienten eingegangen werden kann.

 

Die Planung kann selbstverständlich im Laufe der Zeit angepasst werden. Der Patient kann seine Entscheidungen und Erklärungen hinterfragen und ändern, bspw. auf der Grundlage des Krankheitsverlaufs, seiner Wünsche oder der Informationen, die den Pflegeleistenden zur Verfügung stehen.

Welche Themen werden bei der Planung der Palliativpflege angesprochen?

Die Begleitung über die ACP umfasst vor allem Gespräche mit:

  • dem Hausarzt, der die Globale Medizinische Akte (GMA) führt, oder
  • einem Kollegen des Hausarztes, insofern dieser derselben Hausärztevereinigung angehört.

Folgende Punkte werden immer im Rahmen dieser Gespräche thematisiert:

  • die Möglichkeit für Sie, die therapeutischen Grenzen, die Sie setzen wollen, schriftlich festzuhalten, in Form einer „negativen Willenserklärung“ (das, was Sie nicht wollen) und/oder einer „positiven Willenserklärung“ (das, was Sie wollen, z.B. eine vorhergehende Erklärung zur Sterbehilfe);
  • individuelle Pflege- und Behandlungsziele, die sich eher auf Sie als auf Ihre Krankheit konzentrieren;
  • die mögliche Benennung eines gesetzlichen Vertreters oder Bevollmächtigten für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden.

Der Inhalt der ACP wird in Ihrer GMA aufgenommen.

Welche Angaben müssen in der ACP festgehalten sein?

  • Identifikation und Unterschrift des Patienten;
  • persönliche Werte und Überzeugungen des Patienten;
  • Identifikation eines eventuellen gesetzlichen Vertreters (oder Bevollmächtigten);
  • Wille des Patienten bezüglich bestimmter (oder keiner) Interventionen im Bereich der Gesundheitsversorgung (negative oder positive Willenserklärung);
  • Wille des Patienten bezüglich des Umgangs mit seinem Körper nach dem Tod;
  • Wünsche des Patienten bezüglich seiner Beerdigung.

Welche Palliativpatienten sind davon betroffen?

Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich mit der „Palliativpauschale“ schon seit längerem an den Kosten für Medikamente, Pflegematerial und medizinische Geräte für Palliativpatienten, die zu Hause versorgt werden. In den Kriterien für das Anrecht auf diese Pauschale ist jedoch festgelegt, dass der Patient an einer unheilbaren Krankheit leidet, zu Hause sterben möchte und seine Lebenserwartung weniger als 3 Monate beträgt.

 

Mit der ACP soll der Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Palliativpflege sich etwas weniger nach der Dauer der Lebenserwartung richten, sondern auch nach dem Stadium der Krankheit und dem Umfang der für den Patienten erforderlichen Pflege.

 

Daher wurde die Definition der Palliativpflege erweitert. Im Rahmen der Erstattung dieser vorausschauenden Versorgungsplanung ermöglicht die neue PICT-Skala (Palliative Care Indicator Tool) dem Hausarzt, einen Patienten zu einem früheren Zeitpunkt als palliativ einzustufen, d.h. auch auf der Grundlage seiner Verletzlichkeit und des Schweregrades seiner Bedürfnisse.

 

Die ACP richtet sich zunächst an Patienten, die anhand der PICT-Skala als Palliativpatienten eingestuft werden. Nach 3 Jahren wird dies bewertet.

 

Zögern Sie nicht, dieses Thema mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen, damit dieser prüfen kann, ob Sie gemeinsam mit ihm mit der Planung Ihrer zukünftigen Palliativversorgung beginnen können.

 

Ihre Einstufung als Palliativpatient anhand der PICT-Skala wird in Ihrer GMA aufbewahrt.

Wie viel kostet die Advance Care Planning?

Als Patient zahlen Sie nichts: Die Kosten für die Advance Care Planning werden vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Ihr Hausarzt kann sein Honorar im Rahmen der Drittzahlerregelung direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.