Medicalia ist eine Versicherung für ambulante Pflegekosten. Dazu gehört die Erstattung für alternative Therapien, Augenpflege und Hörgeräte sowie für Erstattungen der Eigenanteile, die im Rahmen von Konsultationen und Untersuchungen anfallen. Zusätzlich können Sie eine Geburtspauschale erhalten. Medicalia erstattet pro Person bis zu 1.500,00 € jährlich, mit folgenden Höchstgrenzen:
Alternative Therapien | 600,00 € |
Material | 600,00 € |
Die Erstattung erfolgt nach Auszahlung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung, der Zusätzlichen Dienste oder einer Kostenbeteiligung im Rahmen eines anderen Versicherungsvertrages. Die jährliche Höchstgrenze beginnt jeweils am Jahrestag des Vertragsabschlusses und daher nicht am 1. Januar des Kalenderjahres.
Mitglied werden
Sie können die Versicherung Medicalia abschließen, insofern Sie mit der Beitragszahlung für die Zusätzlichen Dienste in Ordnung sind. Es besteht keine Altersgrenze für die Aufnahme und es muss kein medizinischer Fragebogen ausgefüllt werden.
Sie müssen ebenfalls die Personen anschließen, die zu Ihren Lasten in der gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen sind, es sei denn, diese sind bereits durch eine gleichwertige Versicherung gedeckt.
Antrag
Wenn Sie sich Medicalia anschließen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft oder Wechsel des Produktes ausfüllen. Diesen finden Sie im Downloadbereich unserer Website. Sind Sie im Online Büro registriert, können Sie das Dokument dort auch mit Ihren Daten vorausgefüllt herunterladen. Gerne beraten wir Sie in unseren Geschäftsstellen und sind Ihnen beim Ausfüllen der Dokumente behilflich.
Ihr neugeborenes oder adoptiertes Kind können Sie mittels eines neuen Antrag auf Mitgliedschaft oder Wechsel des Produktes in Medicalia eintragen.
Wartezeit
Bevor Sie die Leistungen von Medicalia in Anspruch nehmen können, absolvieren Sie eine Wartezeit von 6 Monaten (bzw. 12 Monaten für die Geburtspauschale). Diese beginnt ab dem 1. Anschlusstag. Unter gewissen Bedingungen kann die Wartezeit aufgehoben werden:
- Neue Mitglieder, die belegen können, dass sie bis zum Tag des Anschlusses in Medicalia seit mindestens 6 Monaten (bzw. 12 Monaten) bei einer gleichwertigen ambulanten Pflegeversicherung angeschlossen waren, werden von der Wartezeit befreit.
- Neugeborene und adoptierte Kinder (unter 3 Jahre) werden beim Anschluss an Medicalia automatisch ohne Wartezeit aufgenommen, insofern die Wartezeit der Eltern beendet ist.
Keine Wartezeit bei Unfall
Falls Sie Opfer eines Unfalls wurden, übernimmt Medicalia auch während der Wartezeit die Kosten für ambulante Pflege, welche in direkter Verbindung mit dem Unfall stehen. Die Erstattung erfolgt nach Beurteilung des Medizinischen Beraters von MLOZ Insurance.
Leistungen
Gesetzliche Eigenanteile
Beim Eigenanteil handelt es sich um die Kosten, die nach Abzug der Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung zu Ihren Lasten bleiben. Medicalia erstattet 75 % der gesetzlichen Eigenanteile für:
- Medizinische Honorare von Haus- oder Fachärzten
- Technisch-medizinische Leistungen
- Physio- und Kinesitherapie
- Krankenpflege
- Pflege durch Hebammen
- Radio- und Radiumtherapie, Nuklearmedizin
- Innere Medizin
- Dermato- und Venerologie
- Zuschläge für Notdienste
- Orthopädie
- Logopädie
Diese Erstattungen gelten nur für Leistungen, die in Belgien verordnet und in Anspruch genommen wurden.
Material
Medicalia erstattet 75 % des Rechnungsbetrages für:
- Korrigierende Brillengläser
- Kontaktlinsen
- Augenlaserbehandlungen
- Keratomie
- Hörgeräte (außer: Cochlea-Implantate und Hörgeräte mit Knochenleitung, Implantate oder Soundprozessor, Batterien oder Zubehör)
Die Erstattung für dieses Material ist auf 600,00 € pro Jahr begrenzt und gilt nur für Leistungen, die in Belgien verordnet wurden. Die Inanspruchnahme ist ebenfalls im EU-Ausland möglich.
Leistungen für Augenpflege müssen von einem anerkannten Augenarzt verordnet werden und innerhalb von 12 Monaten nach der Verschreibung in Rechnung gestellt bzw. ausgeführt werden. Weder das Gestell der korrigierenden Brille noch das Gestell und die Gläser einer Sonnenbrille werden zurückerstattet.
Hörgeräte müssen von einem anerkannten Hals-, Nasen-, Ohrenarztes verschrieben werden. Das Gerät muss innerhalb von 12 Monaten nach der Verschreibung durch einen anerkannten Audiologen in Rechnung gestellt und geliefert werden.
Alternative Therapien
Für die Kosten alternativer Therapien erstattet Medicalia 75 % des reellen Rechnungsbetrages nach eventueller Erstattung der Zusätzlichen Dienste für:
- Ergotherapie
- Ernährungsberatung
- Psychologie
- Osteopathie
- Chiropraktik
- Homöopathie
- Akupunktur
- Orthopädagogie
- Logopädie
Die Erstattung für alternative Therapien ist auf 600,00 € pro Jahr begrenzt und gilt nur für Leistungen, die in Belgien verordnet und in Anspruch genommen wurden.
Die Therapeuten müssen vom LIKIV oder von MLOZ Insurance anerkannt sein und es muss sich um ambulante Leistungen handeln.
Geburtspauschale
Medicalia sieht die Zahlung einer einmaligen Geburtspauschale in Höhe von 250,00 € pro Kind vor. Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der Geburtsurkunde.
Monatliche Prämie
Alter | Prämie |
---|---|
0 – 6 | 0,00 € |
7 – 17 | 14,71 € |
18 – 29 | 16,41 € |
30 – 44 | 16,97 € |
45 – 59 | 26,04 € |
60 und älter | 44,18 € |
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Wie erhalte ich eine Erstattung durch Medicalia?
- Die Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile für Konsultationen bei Ärzten oder anderen Leistungserbringern (Allgemeinmediziner, Facharzt, Kinesitherapeut, …) erfolgt automatisch mit unserer Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Für die Geburtspauschale übermitteln Sie uns den ausgefüllten “Antrag auf Rückerstattung Medicalia”. Diesem Antrag fügen Sie die Geburtsurkunde bei.
- Für Erstattungen von alternativen Therapien oder Material muss der Leistungserbringer den Antrag auf Erstattung Medicalia ausfüllen. Diesem muss die Originalrechnung oder der Zahlungsbeleg beigefügt werden. Für die Erstattung von Material ist zudem eine Verordnung des Facharztes erforderlich.
Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG “MLOZ Insurance” an.
Die Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken; sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.
Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2
Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG “MLOZ Insurance”, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18.
Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
Unternehmensnummer: 422.189.629
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