Dentalia Plus ist eine Zahnpflegeversicherung, die für die reellen Kosten aufkommt, die zu Ihren Lasten berechnet wurden. Dentalia Plus zahlt demnach keine feste Pauschale, sondern die Erstattung richtet sich nach den Kosten, die auf der PflegebescheinigungEine vom behandelnden Arzt ausgestellte Bescheinigung der erhaltenen Pflege. Anhand dieser Bescheinigung zahlt die Krankenkasse die vorgesehene Erstattung an den Patienten. aufgeführt sind. Die jährliche Erstattung pro Person ist vom Anschlussjahr abhängig:
1. Anschlussjahr |
350,00 € |
2. Anschlussjahr |
650,00 € |
3. Anschlussjahr |
1.250,00 € mit einer Höchstgrenze von 1.050,00 € für die Gesamtheit der Leistungen für Parodontologie, Kieferorthopädie sowie Prothesen und Implantate. |
Die Erstattung erfolgt nach Auszahlung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung, der Zusätzlichen Dienste oder einer Kostenbeteiligung im Rahmen eines anderen Versicherungsvertrages. Die jährliche Höchstgrenze beginnt jeweils am Jahrestag des Vertragsabschlusses und daher nicht am 1. Januar des Kalenderjahres.
Nicht nur in Belgien
Eine Erstattung seitens Dentalia Plus ist sowohl möglich, wenn Sie sich von einem lizenzierten Zahnarzt in Belgien behandeln lassen als auch in einem unserer vier angrenzenden Nachbarländer (Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande).
Leistungen
Die beschriebenen Erstattungen gelten unter Berücksichtigung der oben vermerkten jährlichen Höchstgrenzen.
Vorsorgende Zahnpflege
Die vorsorgende Pflege zielt darauf ab, mögliche Zahnprobleme zu erkennen, bevor diese schlimmer werden. Dentalia Plus erstattet 100 % der Kosten für:
- Munduntersuchungen
- Parodontale Untersuchungen (DPSI-Test)
- Zahnsteinentfernung
- Prophylaktische Reinigung
- Versiegelung von Rissen und Löchern
- Konsultationen
Heilende Zahnpflege
Die heilende Zahnpflege beinhaltet dringende oder nicht dringende Behandlungen, die die Mundgesundheit verbessern. Dentalia Plus erstattet 50 % oder 80 % der Kosten für:
- Zähne ziehen
- Zahnerhaltende Maßnahmen
- Röntgen von Zähnen
- Kleine Kieferchirurgie
- Zuschläge für dringende technische Leistungen
Parodontologie
Parodontologie bezieht sich auf Erkrankungen oder Leiden des Zahnfleisches, der Bänder und der Zahnhöhlen. Dentalia Plus erstattet 50 % oder 80 % der Kosten für parodontologische Behandlungen. Der DPSI-Index ist von der Erstattung ausgeschlossen.
Zahnprothesen und Implantate
Zahnprothesen und -implantate sind Hilfsmittel, die verwendet werden, um einen oder mehrere Zähne zu ersetzen. Dentalia Plus erstattet 50 % oder 80 % der Kosten für Zahnprothesen und Implantate.
Um die höchstmögliche Erstattung von 80 % (anstelle von 50 %) seitens Dentalia Plus zu erhalten, muss Ihnen im vorigen Kalenderjahr eine Leistung für Zahnpflege erstattet worden sein. Während des ersten Anschlussjahres beträgt der Prozentsatz der Erstattung für heilende Zahnpflege 80 % des Betrages zu Lasten des Patienten.
Kieferorthopädie
Dabei handelt es sich um eine Spezialisierung der Zahnmedizin, die sich mit der Korrektur von Zahnfehlstellungen befasst. Eine kieferorthopädische Behandlung wird Kindern oft empfohlen und kann Probleme wie vorstehende oder überlappende Zähne sowie Fehlstellungen des Kiefers korrigieren. Dentalia Plus erstattet 60 % der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen.
Monatliche Prämien
Alter | Normale Prämie | Erhöhte Prämien, je nach Alter zum Zeitpunkt der Eintragung | ||
---|---|---|---|---|
40 bis 44 Jahre + 35 % |
45 bis 59 Jahre + 50 % |
60 bis 64 Jahre + 70 % |
||
0 – 3 |
Kostenlos |
|||
4 – 6 |
3,54 € |
|||
7 – 17 |
6,88 € |
|||
18 – 29 |
7,86 € |
|||
30 – 44 |
10,69 € |
14,42 € |
||
45 – 59 |
15,05 € |
20,32 € |
22,58 € |
|
60 Jahre und älter |
16,09 € |
21,72 € |
24,14 € |
27,35 € |
-
Wie erhalte ich eine Erstattung durch Dentalia Plus?
Für eine Erstattung muss der Leistungserbringer den Antrag auf Erstattung Dentalia Plus ausfüllen. Fügen Sie diesem Antrag die Pflegebescheinigung bei und eine Honorarabrechnung, falls die Leistungen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG “MLOZ Insurance” an.
Die Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken; sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.
Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2
Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG “MLOZ Insurance”, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18.
Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
Unternehmensnummer: 422.189.629