Um verschiedene soziale Gruppen ganz besonders vor hohen medizinischen Kosten zu schützen, wurde für bestimmte Personen, eine erhöhte Erstattung für Gesundheitspflege eingeführt, der sogenannte VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten..
Wer erhält den Vorzugstarif?
Personen mit Anrecht auf eine Zulage
Personen mit Anrecht auf eine der folgenden Zulagen erhalten automatisch Anrecht auf den erhöhten Erstattungstarif:
- das Eingliederungseinkommen seitens des ÖSHZ oder eine dem Eingliederungseinkommen gleichgestellte Hilfe seitens des ÖSHZ,
- eine Behindertenbeihilfe seitens des FÖD Soziale Sicherheit;
- das garantierte Einkommen für Senioren oder der Rentenzuschuss seitens des Landespensionsamtes;
- Kinder mit Behinderung und Anrecht auf eine erhöhte Kinderzulage (bei Behinderung ab 66 %);
- Waisen mit Anrecht auf Waisenkindergeld;
- ausländische Minderjährige, die ohne Begleitperson in Belgien wohnen und als Hauptversicherte bei der Krankenkasse eingetragen sind.
Das Anrecht auf den Vorzugstarif wird in diesen Fällen jährlich erneuert, insofern Sie weiterhin die Bedingungen erfüllen.
Gut zu wissen
Haben Sie Anrecht auf den Vorzugstarif, erhalten Ihr Ehepartner (oder Lebensgefährte) sowie Ihre mitversicherten Personen ebenfalls dieses Recht.
Reichen Sie bei uns die Bescheinigung ein, die Ihnen die jeweilige Institution zu diesem Zweck aushändigt. Die Bescheinigungen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch auf Papier ausgestellt werden, werden allmählich durch eine elektronische Übermittlung ersetzt.
Personen mit begrenztem Einkommen
Folgende Personen mit einem steuerbaren Brutto-Haushaltseinkommen von höchstens 19.957,16 € pro Jahr (zzgl. 3.694,61 € pro mitversicherte Person), haben Anrecht auf den Vorzugstarif:
- Witwen, Pensionierte, Invaliden;
- Langzeitarbeitslose (mindestens 12 Monate);
- Alleinerziehende;
- Personen mit Anerkennung einer Behinderung, die keine Behindertenbeihilfe erhalten;
- Berufssoldaten in zeitweiliger Beurlaubung oder Beamte, die seit 12 Monaten aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht ausüben können.
- Berechtigte des Heizöl-Sozialfonds, d.h. Personen mit geringem Einkommen sowie Personen, die einer kollektiven Schuldnerregelung oder einer Schuldnervermittlung folgen und die aus diesem Grunde nicht in der Lage sind, ihre Heizölrechnung zu bezahlen.
Personen, die keine bestimmte Eigenschaft aufweisen, die jedoch nur über ein geringes Einkommen verfügen, können ebenfalls Anrecht auf den Vorzugstarif erhalten. Voraussetzung ist ein jährliches steuerbares Haushaltseinkommen von höchstens 19.892,01 € (zzgl. 3.682,55 € pro mitversicherte Person).
Gut zu wissen
Haben Sie Anrecht auf den Vorzugstarif, erhalten Ihr Ehepartner (oder Lebensgefährte) sowie Ihre mitversicherten Personen ebenfalls dieses Recht.
Grundsätzlich informieren wir Sie schriftlich, falls Sie Anrecht auf den Vorzugstarif haben. Wir senden Ihnen eine Ehrenwörtliche Erklärung über Ihre steuerbaren Haushaltseinkünfte zu. Diese müssen Sie innerhalb von 2 Monaten bei uns einreichen. Anhand der Ehrenwörtlichen Erklärung muss der Antragsteller den Nachweis erbringen, dass sein Haushaltseinkommen die genannte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Beim Ausfüllen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Falls Sie keine automatische Aufforderung von uns erhalten haben, jedoch der Meinung sind, die erwähnten Kriterien für das Anrecht auf den Vorzugstarif zu erfüllen, so können Sie sich diesbezüglich jederzeit in einer unserer Kontaktstellen erkundigen.
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Welches Haushaltseinkommen wird zur Berechnung des Vorzugtarifs berücksichtigt?
Bei der Berechnung wird jegliches Einkommen des Haushaltes beachtet, das auch bei der Verwaltung der direkten Steuern angegeben werden muss (z.B. Berufs- und Ersatzeinkommen, Immobilien- und Mobilieneinkünfte, Unterhaltszahlungen). Berücksichtigt wird dabei das Einkommen
- der hauptversicherten Person selbst;
- des Ehepartners oder Lebensgefährten;
- der Personen, die beim Hauptversicherten oder dessen Ehepartner/Lebensgefährte mitversichert sind.
Für Personen mit einer bestimmten Eigenschaft (Witwe, Pensionierte, Alleinerziehende usw.), wird das Einkommen im Monat (Referenzmonat) vor Erhalt dieser Eigenschaft berücksichtigt.
Für Personen, ohne bestimmte Eigenschaft wird das Haushaltseinkommen des gesamten Jahres vor der Anfrage geprüft. Beispiel: Sie stellen Ihre Anfrage am 13. Januar 2021. Dann wird das Jahreseinkommen 2020 aller Personen, die am 13. Januar 2020 Teil Ihres Haushalts bilden, berücksichtigt. Ziel dieser Regelung ist es, Personen zu helfen, die sich während eines langen Zeitraums in einer finanziell schwierigen Situation befinden.
Ändert sich etwas an Ihrem sozialen Statut oder an Ihrer Einkommenslage, so kann auch das Anrecht auf den Vorzugstarif ändern. Trotz Kontrolle unsererseits, sollten Sie uns sofort informieren, wenn sich etwas an Ihrer persönlichen Situation oder finanziellen Lage ändert.
Welche Vorteile bietet der Vorzugstarif?
Vorteile bei der Krankenkasse
Haben Sie Anrecht auf den Vorzugstarif, erhalten sie eine höhere Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für Kosten der Gesundheitspflege (bspw. Arzneimittel, Zahnpflege, ärztliche Konsultationen, häuslicher Krankenpflege, Kinesitherapie, Krankenhausaufenthalt usw.). Somit bleibt kein bzw. nur ein sehr geringer Eigenanteil zu Ihren Lasten.
Hinzu kommt, dass die Höchstgrenze jährlicher Eigenanteile (Maximale GesundheitsrechnungSystem zur Begrenzung der Eigenanteile, die eine Person, bzw. ein Haushalt jährlich für Kosten der Gesundheitspflege zu tragen hat.) für Sie auf 487,08 € begrenzt ist und meist das DrittzahlersystemSystem, durch das ein Pflegeleistender (Arzt, Pflegerin usw.) oder Krankenhaus der Krankenkasse die Kosten direkt in Rechnung stellt. So muss der Patient die Arzthonorare und Krankenhauskosten nicht mehr vollständig vorstrecken, sondern zahlt nur seinen Eigenanteil und eventuelle Honorarzuschläge, d.h. die Kosten die er ohnehin tragen muss. angewandt wird.
Vorteile bei anderen Institutionen
Vergünstigter Telefontarif und Hausnotrufgerät
- Personen über 65 Jahre mit Anrecht auf den Vorzugstarif können eine Vergünstigung für die Nutzung des Festnetzes als auch für das Abonnement eines Mobiltelefons erhalten. Ausführliche Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie bei Ihrer Telefongesellschaft.
- Außerdem zahlen sie beim ÖSHZ eine geringere Leihgebühr für ein Hausnotrufgerät.
Wenn Sie mindestens 70 Jahre alt sind oder als Invalide bzw. Person mit Behinderung (ab 66 %) anerkannt sind, können Sie durch die Provinz Lüttich eine jährliche finanzielle Intervention für Festnetz- oder Mobiltelefonkosten erhalten. Zudem können sie jährlich eine Erstattung seitens der Provinz Lüttich in Höhe von 54,00 € für die Gebühren einer Hausnotrufanlage erhalten.
Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie bei der Provinzverwaltung oder auf deren Website (siehe Ansprechpartner). Dem Antrag für die Hausnotrufanlage müssen Sie eine Bestätigung des ÖSHZ über die Zahlung beilegen.
Heizölsozialfonds
Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif können eine Beihilfe für die Finanzierung ihres Heizstoffbedarfs erhalten (den Heizölsozialfonds). Dies gilt für Heizöl, Heizpetroleum (Typ C) oder Propangas. Die Beihilfe kann ein Mal pro KalenderjahrEin Kalenderjahr beginnt mit dem 1. Januar und endet mit dem 31. Dezember desselben Jahres. in Anspruch genommen werden und die maximale Brennstoffmenge beträgt 1.500 Liter. Stellen Sie innerhalb von 2 Monaten nach der Heizöllieferung einen Antrag beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde. Legen Sie Ihre eIDIhr elektronischer Personalausweis (eID) dient dazu, Ihre Rechte in der Sozialsicherheit, insbesondere Ihr Anrecht auf Erstattungen für Gesundheitspflege, zu prüfen. Sie wird vor allem beim Besuch in Krankenhäusern, Apotheken und beim Arztbesuch benutzt. sowie die Rechnung der Heizöllieferung vor.
Für Brennstoff, der in großen Mengen geliefert wird, schwankt die Höhe der Beihilfe zwischen 14 und 20 Cent pro Liter. Für kleine Mengen Heizöl oder Heizpetroleum , die an der Zapfsäule gekauft wurden, wird eine Pauschale von 210,00 € gezahlt.
Preis je Liter auf der Rechnung | Höher der Beihilfe je Liter | Maximale Höhe der Beihilfe je Preiskategorie |
---|---|---|
< 0,97 € |
0,14 € |
210,00 € |
≥ 0,97 € und < 0,995 € |
0,15 € |
225,00 € |
≥ 0,995 € und < 1,02 € |
0,16 € |
240,00 € |
≥ 1,02 € und < 1,045 € |
0,17 € |
255,00 € |
≥ 1,045 € und < 1,07 € |
0,18 € |
270,00 € |
≥ 1,07 € und < 1,095 € |
0,19 € |
285,00 € |
≥ 1,095 € |
0,20 € |
300,00 € |
Beträge seit dem 1. Januar 2020
Verringerte Tarife für öffentliche Verkehrsmittel
Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif erhalten einen Preisnachlass für ein Abonnement bei der SNCB oder bei der TEC. Stellen Sie einfach beim nächstgelegenen Bahn- oder Bushof einen Antrag. Anhand eines Passfotos und einer von uns ausgestellten Bescheinigung stellt die Bahn Ihnen einen Vergünstigungsausweis aus.
Die Anfrage muss jährlich erneuert werden, außer für Personen über 65 Jahre (für diese beträgt die Gültigkeit 5 Jahre). Durch das Vorweisen des Vergünstigungsausweises berücksichtigt der Busfahrer sofort den Preisnachlass. Personen über 65 Jahre steht ein kostenloser Fahrdienst bei der TEC zur Verfügung.
SOS-Hilfe
Die Organisation SOS-Hilfe bietet älteren Menschen in Ostbelgien bestimmte Haushaltsdienste an. Haben Sie Anrecht auf den Vorzugstarif zahlen Sie eine geringere Gebühr.
Verringerte Kosten für die Müllentsorgung
Einige Gemeinden sehen für Personen mit einem geringem Einkommen reduzierte Kosten für die Müllentsorgung vor, entweder in Form einer Ermäßigung der Müllsteuer oder indem sie eine gewisse Anzahl kostenloser Mülltüten zur Verfügung stellen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung.