Eine Augenprothese (Kunstauge) kann in vielen Fällen helfen, ein natürliches Aussehen wieder herzustellen.

Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Kostenübernahme für Augenprothesen aus Glas oder Kunststoff vor. Die Erstattung beträgt 100 % des gesetzlichen Tarifes, wenn der Ocularist dem Kassenabkommen beigetreten ist. Anderenfalls wird das offizielle Honorar zu 75 % erstattet, zuzüglich zu eventuellen Aufschlägen des nicht konventionierten Ocularisten.

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Zusätzliche Dienste

Ergänzend zur gesetzlichen Erstattung oder im Rahmen einer internationalen Vereinbarung sehen wir zusätzlich eine Beteiligung von bis zu 250,00 € pro Jahr vor.