Patienten, die an einer schweren Krankheit leiden, können so eine zusätzliche Erstattung für ambulante Pflegekosten erhalten, d.h. Kosten die nicht im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt stehen.

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Gut zu wissen

Dieser freiwillige Zusatz ist sehr interessant, da die Prämien niedrig sind (zwischen 0,32 € und 2,34 € je nach Alter), die Leistungen jedoch hoch. Wenn Sie sich entscheiden, diese Option nicht abzuschließen, gilt die Wahl auch für Ihre Angehörigen. Wenn Sie sie später aktivieren möchten, können Sie dies nur bis zum Alter von 65 Jahren tun.

 

Anschluss an die Garantie

 

Leistungen

Bei Anerkennung werden bis zu 7.000,00 € pro Jahr für folgende ambulante Kosten übernommen:

  • Eigenanteile und Honorarzuschläge (bis 100 % des gesetzlich vorgesehenen Tarifs) für Arztbesuche und Konsultationen
  • Häusliche Krankenpflege
  • Honorare für Innere Medizin, Nuklearmedizin, Klinische Biologie, Haut- und Venenheilkunde, Orthopädie, Anatomopathologie, Genetik
  • Technische medizinische Leistungen, Laborleistungen
  • Röntgenaufnahmen, Bestrahlungen und Radiumtherapie, Radioisotope
  • Zuschläge für Notdienste
  • Leistungen von Bandagisten, Optikern oder Akustikern
  • Kinesitherapie, Physiotherapie, Logopädie
  • Herztraining
  • Spezielle Leistungen
  • 100 % der Kosten für Medikamente (alternative Heilmittel ausgeschlossen) und für magistrale Zubereitungen, falls eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist
  • Kosten für Perücken, falls eine Teilerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt
  • Leihgebühren für Krankenmaterial (nach Abzug der eventuellen Erstattung durch die Zusätzlichen Dienste der Freien Krankenkasse)
  • Honorare für die dringende Inanspruchnahme einer anerkannten Funktion für spezialisierte Notfallversorgung
  • Welche Krankheiten sind für den Erhalt des Zusatzes abgedeckt?
    • Aids *
    • Alzheimer-Erkrankung *
    • Amyotrophe Lateralsklerose *
    • Bruccellose
    • Cholera
    • Creutzfeldt-Jakob-Krankheit *
    • Crohn-Erkrankung *
    • Diabetes Typ 1 *
    • Diphtherie
    • Entzündung der Hirn- und Rückenmarkhäute
    • Flecktyphus
    • Gehirnentzündung
    • Hodgkin-Erkrankung
    • Kinderlähmung *
    • Krebs
    • Leberzirrhose infolge von Hepatitis *
    • Leukämie
    • Malaria
    • Milzbrand-Krankheit
    • Mukoviszidose *
    • Multiple Sklerose *
    • Niereninsuffizienz, die eine Dialyse erfordert *
    • Organtransplantation (mit Ausnahme von Hornhaut- und Hauttransplantationen) *
    • Parkinson-Erkrankung *
    • Pompesche Krankheit *
    • Progressive Muskeldystrophie *
    • Sklerodermie mit Organbefall *
    • Tuberkulose
    • Typhus-ähnliche Erkrankung und Parathyphuserkrankung
    • Ulzerös-hämorrhagische Proktokolitis *
    • Wundstarrkrampf

     

    * Unheilbare schwere Krankheiten.

Bedingungen für eine Erstattung

  • Die Kosten stehen im Zusammenhang mit der schweren Krankheit
  • Die ausgeführten Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein
  • Es muss sich um Pflege handeln, die in Belgien ausgeführt wird und dies während des Zeitraums, in dem die schwere Krankheit durch den Medizinischen Berater von MLOZ Insurance anerkannt ist.
  • Die schwere Krankheit muss nach dem 1. Januar 2004 diagnostiziert worden sein (für manche der Krankheiten gilt ein späteres Datum) und erst nach dem Anschluss des Mitgliedes an Hospitalia oder Hospitalia Plus.

Monatliche Prämien

Altersgruppe Prämien
unter 18 0,32 €
18 – 24 0,39 €
25 – 49 1,05 €
50 – 59 1,28 €
ab 60 2,34 €
  • Wie erhalte ich eine Erstattung durch die Garantie schwere Krankheiten?

    Sie müssen einen Antrag auf Gewährung der Garantie schwere Krankheiten und/oder der Garantie Krebs einreichen. Diesen finden Sie auf unserer Website sowie mit Ihren Daten vorausgefüllt im Online Büro. Sie können sich aber auch an einen unserer Kundenberater wenden.

     

    Dem Antrag muss eine ärztliche Bescheinigung hinzugefügt werden, auf der Folgendes vermerkt ist:

    • die Art der Erkrankung;
    • das Datum der Diagnose.

     

    Für die unheilbaren schweren Krankheiten gilt diese Anerkennung ohne zeitliche Begrenzung, solange der Versicherte Hospitalia angeschlossen bleibt.

     

    Für die anderen heilbaren schweren Krankheiten wird die Zustimmung für den Zeitraum eines Jahres erteilt, beginnend ab dem Datum der Diagnose der schweren Krankheit, sofern zwischen dem Datum der Diagnose der schweren Krankheit und dem Zeitpunkt des Antrags auf Anerkennung nicht mehr als 3 Jahre vergangen sind.

     

    Diese Zustimmung kann jeweils um einen Zeitraum eines Jahres für die gleiche Krankheit erneuert werden, entweder direkt oder nicht direkt im Anschluss an die erste Periode.

 

Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.

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Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.

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Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2

Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG MLOZ Insurance, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18. 

Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
Unternehmensnummer: 422.189.629