Im häuslichen Umfeld findet der Mensch eine vertraute, geborgene und sichere Atmosphäre. Er kann weiter am Familienleben teilnehmen und die sozialen Kontakte aufrechterhalten.
Manche Menschen können jedoch wegen einer Erkrankung oder altersbedingt ihr Leben nicht mehr selbstständig bewältigen. Selbst alltägliche Dinge werden zu einer großen Belastung.
Hilfsmittel
Oft lässt sich das Leben nur durch den Einsatz von Hilfsmitteln selbstständig fortführen. Unsere Krankenkasse unterstützt Sie dabei. Wir stellen Ihnen viele Hilfsmittel für die Pflege zu Hause zur Verfügung.
Leihbedingungen
Dieser Dienst ist ausschließlich zugänglich für Mitglieder unserer Krankenkasse, die mit ihren Beitragszahlungen für die Zusätzlichen Dienste in Ordnung sind.
Sie können das Material in der Regel während der ersten drei Monate kostenlos bei uns ausleihen. Wenn die Leihperiode diese drei Monate überschreitet, muss eine Gebühr gezahlt werden.
Die Leihdauer ist unbegrenzt. Wenn Sie dasselbe Material ein zweites Mal leihen möchten, muss eine Zeitspanne von mindestens drei Monaten zwischen den beiden Mietverträgen liegen, um eine neue Gratis-Mietperiode beantragen zu können.
Elektrisch verstellbares Krankenbett
Für den Verleih von elektrisch verstellbaren Betten hat unsere Krankenkasse eine Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz vereinbart. Das Rote Kreuz stellt bei Bedarf die Betten zur Verfügung und unsere Krankenkasse erstattet Ihnen die entsprechende Leihgebühr. Während der ersten drei Monate erstattet unsere Krankenkasse die vollständige Leihgebühr in Höhe von 0,80 € pro Tag. Ab dem 4. Monat erstatten wir 0,50 € pro Tag.
Gebühren
Nachstehend finden Sie eine Übersicht der Hilfsmittel, die Sie bei uns ausleihen können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl, eventuell auch bei der Vermittlung von hier nicht aufgeführtem Material.
Gehgestell
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2,50 € |
Krücken (Paar)
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kostenlos |
Krücken für Kinder (Paar)
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kostenlos |
Dreifußkrücken
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5,00 € |
Achselstützen (Paar)
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5,00 € |
Toilettenstuhl
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5,00 € |
Toilettenstütze
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1,25 € |
Toilettenerhöher
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kann gekauft werden |
Badewannensitz
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5,00 € |
Duschschemel
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5,00 € |
Blutdruckmesser
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5,00 € |
Urin-Wecker (Matte kann gekauft werden)
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5,00 € |
Absauggerät (Behälter kann gekauft werden)
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5,00 € |
Inhaliergerät (Maske kann gekauft werden)
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5,00 € |
Rollstuhl (mit Bein- oder Fußstützen)
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5,00 € |
Rollator
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2,50 € |
Hometrainer
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5,00 € |
Pedalo
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5,00 € |
Bettdeckenheber
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1.25 € |
Bettgalgen (freistehend)
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5,00 € |
Bettgitter (einzeln)
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2,50 € |
Spezialluftmatratze
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kann gekauft werden |
Kompressor für Spezialluftmatratze
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5,00 € |
Spezialkissen (Gel oder Wasser)
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5,00 € |
Dauerhaft benötigte Mobilitätshilfen
Für die Erstattung von Mobilitätshilfen, die dauerhaft benötigt werden, ist für die Einwohner der Deutschsprachigen Gemeinschaft seit dem 1. Juli 2017 die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) zuständig. Zu den betroffenen Materialien gehören dauerhaft benötigte Gehhilfen, Antidekubituskissen, Rollstühle jeglicher Art (nicht nur in der Standardausführung sondern auch in individuell angepasster oder motorisierter Form) und weitere Hilfsmittel.
Die DSL prüft nach dem Erhalt der medizinischen Verordnung, ob ein Antrag auf ein dauerhaft benötigtes Hilfsmittel gestellt werden kann und kümmert sich um die weiteren Schritte.
Unsere Krankenkasse achtet darauf, die betroffenen Mitglieder ggf. rechtzeitig zu informieren und bei der Antragstellung zu unterstützen, falls ein Hilfsmittel dauerhaft benötigt wird und die Aussicht auf Bezuschussung eines individuellen Hilfsmittels besteht.