Sobald du den Lehrvertrag oder das Studium beendet hast, solltest du dich als Hauptversicherter bei uns einschreiben. Während einer vorübergehenden Zeit kannst du eventuell noch bei deine Eltern mitversichert bleiben; dies ist im Einzelfall zu klären. Normalerweise hast du nach Beendigung des Lehrvertrages oder des Studiums die Möglichkeit, dich als Arbeitssuchender, Arbeitnehmer oder als Selbstständiger bei der Krankenkasse einzutragen.
Wenn du dich bei uns einschreibst, solltest du uns folgendes übermitteln:
- als Arbeitssuchender: eine Bescheinigung des Arbeitsamtes;
- als Arbeitnehmer: eine Bescheinigung des Arbeitgebers;
- als Selbstständiger: eine Bescheinigung der Sozialversicherungskasse.