www.freie.be
Home Home  Kontakt Kontakt  Links Links  FAQ FAQ  Stichwortverzeichnis Stichwortverzeichnis  Wegweiser Wegweiser   Suche Suche  Suche Starten
 
spacer
spacer
spacer
Zusätzliche Dienste
   Einschreibung und Wartezeit   Rettungstransport
   Krankenhaus-/Pflegeaufenthalt   Krankentransport
   Pflege zu Hause   Diabetiker
   Gesundheitspflege   Brillen und Kontaktlinsen
   Vorsorgeimpfungen   Spezifische Immuntherapie
   Gesundheitsvorsorge   Kieferorthopädie
   Dringende Pflege im Ausland   Verteidigung der Mitglieder
   Besondere Anlässe   Beiträge
Gesundheitspflege Drucken Drucken

Bestimmte Gesundheitspflegeleistungen werden durch die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht oder nur in bestimmten Fällen erstattet.

Unsere Zusätzlichen Dienste sehen daher ergänzende Erstattungen vor, für nachstehende Leistungen:

Logopädie

Logopädie   
  • 10 € pro Behandlung durch eine Logopädin, insofern die Behandlung nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden kann.
    Diesbezüglich gibt es bei unserer Krankenkasse keine Einschränkung hinsichtlich der Anzahl erstattbarer Behandlungen pro Jahr.
  • 3,75 € pro Einheit für Behandlungen in einem Tomatiszentrum (max. 100 Sitzungen/Jahr/Person)

Ergotherapie

Pro Behandlung durch einen Ergotherapeuten erhalten Sie 10 €.

Psychologie

Für psychologische Behandlungen in der Praxis von selbständigen Therapeuten erhalten Sie eine Kostenerstattung in Höhe von 15 € pro Sitzung. Es besteht bei unserer Krankenkasse keine Altersgrenze für diese Kostenübernahme und keine begrenzte Anzahl erstattbarer Behandlungen pro Jahr.

   Psychologie

Psychomotorik

Psychomotorik   

Für Kinder bis 18 Jahre: 7,50 € pro Sitzung bei einem anerkannten Therapeuten für Psychomotorik. Es besteht diesbezüglich bei unserer Krankenkasse keine Einschränkung hinsichtlich der Anzahl erstattbarer Behandlungen pro Jahr.
Liste der anerkannten Therapeuten >>

Fußpflege

Erstattung von 6 € pro Behandlung durch einen anerkannten Fußpfleger oder Orthopädisten. Jährlich können bis zu 8 Behandlungen pro Person erstattet werden; es besteht bei unserer Krankenkasse keine Altersgrenze für diese Kostenübernahme.

Podologie

Erstattungen in Höhe von 10 € für Behandlungen durch einen anerkannten Podologen (max. 6 Behandlungen pro Jahr).

Alternative Therapien

  • Osteopathie und Chiropraktik: pro Behandlung durch einen diplomierten Osteopathen (D.O.) oder Chiropraktiker (D.C.) erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 20 €.
  • Akupunktur: pro Behandlung durch einen anerkannten Arzt oder Facharzt erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 10 €.
   Alternative Therapien

Pro Jahr und pro Person werden höchstens 6 dieser Behandlungen erstattet.

Erstattung der Eigenanteile für Kinder

 

Die Freie Krankenkasse erstattet die gesetzlich vorgesehenen Eigenanteile für ambulante medizinische und paramedizinische Behandlungen für Kinder bis zum 18. Geburtstag.
Für die Erstattung von Leistungen von Allgemeinmedizinern gilt als Voraussetzung, dass der Hausarzt für das Mitglied eine Globale Medizinisch Akte angelegt hat.

Revalidation

Herzkranken Mitgliedern, die an einer von Therapeuten begleiteten Herzsportgruppe teilnehmen, erstatten wir die Hälfte der Teilnahmegebühren (max. 50 €/Jahr).

  top top
spacer
Barrierefreiheit
Wählen Sie Ihre Schriftgröße:  a a a

News
Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit während der Arbeitsunfähigkeit:
Automatische Genehmigung für bestimmte Medikamente
Schwerstpflegebedürftige : Anerkennung der „Helfenden Angehörigen“
Nationale Woche des Herzrhythmus
22.04 bis 26.04
Elternurlaub
Aktualisierungen
2013-05-21: Ehrenamtlichkeit
2013-05-13: Personen von 18 Jahre bis 64 Jahre
2013-05-13: Personen ab 65 Jahre
© 2013 - Freie Krankenkasse - Impressum