Bestimmte Gesundheitspflegeleistungen werden durch die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht oder nur in bestimmten Fällen erstattet.
Unsere Zusätzlichen Dienste sehen daher ergänzende Erstattungen vor, für nachstehende Leistungen:
Logopädie
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- 10 € pro Behandlung durch eine Logopädin, insofern die Behandlung nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden kann.
Diesbezüglich gibt es bei unserer Krankenkasse keine Einschränkung hinsichtlich der Anzahl erstattbarer Behandlungen pro Jahr.
- 3,75 € pro Einheit für Behandlungen in einem Tomatiszentrum (max. 100 Sitzungen/Jahr/Person)
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Ergotherapie
Pro Behandlung durch einen Ergotherapeuten erhalten Sie 10 €.
Psychologie
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Für psychologische Behandlungen in der Praxis von selbständigen Therapeuten erhalten Sie eine Kostenerstattung in Höhe von 15 € pro Sitzung. Es besteht bei unserer Krankenkasse keine Altersgrenze für diese Kostenübernahme und keine begrenzte Anzahl erstattbarer Behandlungen pro Jahr. |
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Psychomotorik
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Für Kinder bis 18 Jahre: 7,50 € pro Sitzung bei einem anerkannten Therapeuten für Psychomotorik. Es besteht diesbezüglich bei unserer Krankenkasse keine Einschränkung hinsichtlich der Anzahl erstattbarer Behandlungen pro Jahr. Liste der anerkannten Therapeuten >> |
Fußpflege
Erstattung von 6 € pro Behandlung durch einen anerkannten Fußpfleger oder Orthopädisten. Jährlich können bis zu 8 Behandlungen pro Person erstattet werden; es besteht bei unserer Krankenkasse keine Altersgrenze für diese Kostenübernahme.
Podologie
Erstattungen in Höhe von 10 € für Behandlungen durch einen anerkannten Podologen (max. 6 Behandlungen pro Jahr).
Alternative Therapien
- Osteopathie und Chiropraktik: pro Behandlung durch einen diplomierten Osteopathen (D.O.) oder Chiropraktiker (D.C.) erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 20 €.
- Akupunktur: pro Behandlung durch einen anerkannten Arzt oder Facharzt erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 10 €.
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Pro Jahr und pro Person werden höchstens 6 dieser Behandlungen erstattet.
Erstattung der Eigenanteile für Kinder
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Die Freie Krankenkasse erstattet die gesetzlich vorgesehenen Eigenanteile für ambulante medizinische und paramedizinische Behandlungen für Kinder bis zum 18. Geburtstag. Für die Erstattung von Leistungen von Allgemeinmedizinern gilt als Voraussetzung, dass der Hausarzt für das Mitglied eine Globale Medizinisch Akte angelegt hat. |
Revalidation
Herzkranken Mitgliedern, die an einer von Therapeuten begleiteten Herzsportgruppe teilnehmen, erstatten wir die Hälfte der Teilnahmegebühren (max. 50 €/Jahr).