| |
Erst bei Arbeitsbeginn oder bei Erreichen des 25. Lebensjahres, müssen Sie sich selbst krankenversichern. weiter >> |
|
|
|
Bei einem Wechsel von einer anderen belgischen Krankenkasse zu uns brauchen Sie sich dort nicht abzumelden. Wir übernehmen diese Formalitäten für Sie. weiter >> |
|
| |
Ein Krankenkassenwechsel ist nur zu Beginn eines jeden Trimesters möglich. Den Antrag müssen wir jedoch vorher zu einem bestimmten Stichtag bei Ihrer bisherigen Krankenkasse einreichen. weiter >> |
|
|
|
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind bei allen belgischen Krankenkassen gleich. Anders verhält es sich mit unseren Zusätzlichen Diensten oder unserer Krankenhausversicherung. weiter >> |
|