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Für Arbeitslose wird das Krankengeld entweder nach der Kategorie der ursprünglichen Arbeitslosigkeit oder anhand eines Pauschalbetrags entsprechend der Altersstufe berechnet.
Bei primärer Arbeitsunfähigkeit (erstes Krankheitsjahr) darf das Krankengeld während der ersten 6 Monate die Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes nicht übersteigen. |
Die Familiensituation kann die Höhe des Krankengeldes allerdings beeinflussen. Für Hauptversicherte mit Personen zu Lasten fällt es bspw. höher aus. Außerdem besteht häufig eine Differenz zwischen dem Krankengeld und dem Invalidengeld, welches ab dem zweiten Krankheitsjahr gezahlt wird.
Hilfe einer Drittperson
Auch für Arbeitslose kann der Zuschlag "Hilfe einer Drittperson" genehmigt werden. Dieser wird - so wie bei Arbeitnehmern und Selbständigen - ab dem 4. Krankheitsmonat gezahlt und beläuft sich auf 20,00 € pro Tag.
(Stand 01.04.2013)
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Hinweis:
Für Arbeitslose ist die fristgerechte Meldung der Arbeitsunfähigkeit, innerhalb von 48 Stunden, bei der Krankenkasse besonders wichtig, da sie keine Lohnfortzahlung erhalten. Somit zahlt die Krankenkasse Arbeitslosen schon ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. |
Ausführliche Informationen über die Arbeitsunfähigkeit finden Sie unter Was tun, bei? > Arbeitsunfähigkeit.