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Selbständige
   Krankengeld   Invalidengeld
   Hilfe einer Drittperson
Selbständige Drucken Drucken

Für Selbständige wird die Höhe des Kranken- bzw. Invalidengeldes nicht auf Basis des Bruttoeinkommens berechnet. Unabhängig vom Einkommen wird Selbständigen eine Tagespauschale ausgezahlt. Lediglich die Familiensituation, d.h. mit oder ohne Person zu Lasten, und die Genehmigung für den Zuschlag "Hilfe einer Drittperson" können die Höhe des Kranken- bzw. Invalidengeldes beeinflussen.

Die genauen Beträge können Sie auf den folgenden Seiten nachlesen.

Selbständiger

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