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Neuerungen zur Sauerstofftherapie Drucken Drucken

Zum 1. Juli 2012 gelten neue Regelungen für die Erstattung der Sauerstofftherapie. 

Unterschied zwischen Kurzzeitbehandlung und chronischer Behandlung:

  • Kurzzeitbehandlung: durch den Haus- oder Facharzt über die Apotheke;
  • Chronische Behandlung: durch den Pneumologie-Dienst bestimmter Krankenhäuser.

Kurzzeitbehandlung:

  • Erstattung nur noch in bestimmten Fällen: bei Hypoxämie, Palliativ-Patienten, Cluster-Kopfschmerzen;
  • In manchen Fällen ist die Therapie zeitlich begrenzt (3 Monate/Jahr) oder unterliegt der Genehmigung des Vertrauensarztes.

Langzeitbehandlung zuhause:

  • Neue Therapieformen wurden eingeführt;
  • Einige Patienten müssen möglicherweise ihre Therapieform ändern;
  • Flüssigsauerstoff wird nur noch selten genehmigt und muss durch die Apotheke des Krankenhauses geliefert werden;  

Die Änderungen werden erst angewandt, wenn die bestehende Genehmigung erneuert werden muss. Ausführliche Informationen finden Sie in Kürze hier auf unserer Internetseite.

 

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