Zum 1. Juli 2012 gelten neue Regelungen für die Erstattung der Sauerstofftherapie.
Unterschied zwischen Kurzzeitbehandlung und chronischer Behandlung:
- Kurzzeitbehandlung: durch den Haus- oder Facharzt über die Apotheke;
- Chronische Behandlung: durch den Pneumologie-Dienst bestimmter Krankenhäuser.
Kurzzeitbehandlung:
- Erstattung nur noch in bestimmten Fällen: bei Hypoxämie, Palliativ-Patienten, Cluster-Kopfschmerzen;
- In manchen Fällen ist die Therapie zeitlich begrenzt (3 Monate/Jahr) oder unterliegt der Genehmigung des Vertrauensarztes.
Langzeitbehandlung zuhause:
- Neue Therapieformen wurden eingeführt;
- Einige Patienten müssen möglicherweise ihre Therapieform ändern;
- Flüssigsauerstoff wird nur noch selten genehmigt und muss durch die Apotheke des Krankenhauses geliefert werden;
Die Änderungen werden erst angewandt, wenn die bestehende Genehmigung erneuert werden muss. Ausführliche Informationen finden Sie in Kürze hier auf unserer Internetseite.