Zur Deckung der Kosten, die bei einem Krankenhausaufenthalt zu Ihren Lasten bleiben, können Sie bei unserer Krankenkasse eine freiwillige Zusatzversicherung abschließen. Unsere Krankenhausversicherung Hospitalia ist aufgrund des Krankenkassengesetzes vom 26. April 2010 von einer Neustrukturierung betroffen.
Neben neuen und erweiterten Rückerstattungen ändert sich ab 2012 auch die Berechnung der Beiträge. Hospitalia plus versteht sich künftig als ein Zusatz der bestehenden Hospitalia-Basisdeckung. Demzufolge setzen sich die Beiträge aus einem Grundbeitrag für Hospitalia und einem Zusatzbeitrag für die erweiterten Rückerstattungen der Hospitalia plus zusammen.