Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages wenden Versicherungsgesellschaften Segmentierungskriterien an, die sowohl einen Einfluss auf den Beitritt zu einem Versicherungsprodukt als auch auf die Festlegung der Beiträge und den Umfang der Garantie haben können.

 

Nachstehend finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Kriterien, die die VaG „MLOZ Insurance“ im Rahmen ihrer Versicherungsverträge anwendet. Diese Kriterien hängen von der Art des Produktes ab.

 

Folgende Kriterien könnten berücksichtigt werden:

Bei Vertragsabschluss

  • Das Alter des Versicherten, da auf Grundlage von statistischen Angaben die Wahrscheinlichkeit einer Krankheit und eines Krankenhausaufenthaltes mit zunehmendem Alter ansteigt. Das Alter wird daher bei der Festlegung der Beitragshöhe berücksichtigt. In diesem Zusammenhang kann es eine Beschränkung bei der Wahl des Produktes geben.
    • Der Anschluss kann je nach gewähltem Produkt eingeschränkt sein:
      Produkt Altersgrenze

      Hospitalia

      Hospitalia Medium

      65 Jahre

      Hospitalia Plus

      65 Jahre

      Hospitalia Kontinuität

      65 Jahre

      Dentalia Up

      65 Jahre

      Die Altersgrenze gilt nicht für Versicherte, die bei ihrer vorhergehenden belgischen Krankenkasse eine gleichwertige Versicherung abgeschlossen hatten und mit der Beitragszahlung in Ordnung waren.

    • Je nach gewählten Produkt kann der Anschluss bei einem bestimmten Alter zur Zahlung eines Beitragszuschlages führen.
  • Der Gesundheitszustand, insbesondere ein bestehendes Leiden, eine bereits bestehende Krankheit oder ein bereits bestehender Zustand, da das Risiko eines Krankenhausaufenthaltes oder ambulanter Leistungen steigen kann. Dieser kann außerdem rechtfertigen, dass bestimmte an ein bestehendes Leiden, eine bestehende Krankheit oder einen bestehenden Zustand gebundene medizinische Kosten nicht gedeckt sind. 

Diese Regelung gilt nicht für schwangere Versicherte, die bei ihrer vorhergehenden belgischen Krankenkasse eine gleichwertige Versicherung abgeschlossen hatten und mit der Beitragszahlung in Ordnung waren.

  • Das bisherige Bestehen einer gleichwertigen Versicherung wirkt sich aus:
    • auf den Anschluss: Die Altersgrenze (vgl. Punkt 1.) gilt nicht für schwangere Versicherte, die bei ihrer vorhergehenden belgischen Krankenkasse eine gleichwertige Versicherung abgeschlossen hatten und mit der Beitragszahlung in Ordnung waren.
    • auf die Wartezeit: Die Wartezeit kann für Versicherte, die bis zum Zeitpunkt ihres Anschlusses bei MLOZ Insurance, eine gleichwertige Versicherung abgeschlossen hatten, reduziert oder gestrichen werden. Die Wartezeit wird um die Dauer der vorherigen Mitgliedschaft verkürzt.
    • Unsere VaG macht keine Unterscheidung hinsichtlich der Aufnahme, der Preisgestaltung und/oder des Deckungsumfangs in Funktion der Versicherungsart (Krankenkasse oder kommerzielle Versicherung), durch die der Versicherte vor dem Anschluss gedeckt war, mit Ausnahme der Anwendung des bereits bestehenden Zustandes im Falle einer Schwangerschaft (vgl. Punkt 2).
      • Für die Versicherten, die vorher einer gleichwertigen Krankenhausversicherung bei einer anderen Krankenkasse angeschlossen waren, gilt diese Begrenzung nur insofern die Entbindung in den ersten 9 Monaten des Anschlusses stattfindet, unter Anrechnung der Versicherungszeiten bei der vorherigen Krankenkasse und Hospitalia, ohne Unterbrechung.
      • Falls die Versicherte bereits vorher einer gleichwertigen kommerziellen Versicherung angeschlossen war, hat sie im Falle einer Entbindung während der ersten 9 Monate des Anschlusses in Hospitalia, Anrecht auf Rückerstattungen, mit einer einzigen Begrenzung: bei Krankenhausaufenthalt in einem Einzelzimmer werden die Zimmer- und Honorarzuschläge nicht erstattet.
    • Diese Unterscheidung für belgische Gegenseitigkeitsgesellschaften wird aus folgenden Gründen vorgenommen:
      • Die Besonderheit der Krankenkassenversicherungen, nämlich die Tatsache, dass ein Wechsel der Krankenkasse die Beendigung der Versicherung bei der entsprechenden VaG bedeutet, was eine flexible Behandlung von Personen rechtfertigt, die zuvor einer anderen VaG angeschlossen waren, da in diesem Zusammenhang das Risiko einer Antiselektion gering ist.
      • Die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln (freie Wahl der Krankenkasse).
  • Die Art der Behandlung: Im Rahmen der Deckung Dentalia Up ist eine Wartezeit von 12 Monaten vorgesehen für Prothesen, Implantate, Parodontologie und kieferorthopädische Behandlungen.

Während des Vertrages

  • Das Alter des Versicherten, da auf Grundlage von statistischen Angaben die Wahrscheinlichkeit einer Krankheit und eines Krankenhausaufenthaltes mit zunehmendem Alter ansteigt. Dieses Kriterium wird sich möglicherweise auf die Schadensfälle und/oder auf die Höhe der Auszahlungen auswirken. Das Alter wird daher bei der Festlegung der Beitragshöhe berücksichtigt.
  • Die Art des Zimmers: Im Rahmen von Hospitalia und Hospitalia Plus bedeutet die Wahl eines Einzelzimmers die Anwendung einer Franchise von 150,00 € pro Krankenhausaufenthalt in Krankenhäusern, welche Honorarzuschläge von mehr als 200 % im Verhältnis zum gesetzlichen Erstattungstarif berechnen.
  • Das bisherige Bestehen einer gleichwertigen Versicherung wirkt sich auf den jährlichen Höchstbetrag von Dentalia Up aus: Die Anzahl der Versicherungszeiten wird bei Anschluss einer gleichwertigen Versicherung bei der Festlegung der anwendbaren jährlichen Höchstgrenze berücksichtigt.